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Zertifikate

ISO 9001:2015

Seit dem 06.03.2001 ist ekontor nach ISO 9001 zertifiziert. Am 29.05.2018 wurde ein Upgrade auf die ISO 9001:2015 durchgeführt.

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ISO 14001:2015

Seit dem 05.09.2023 ist ekontor nach ISO 14001 zertifiziert.

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Werte & Umwelt

Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen, welche die ekontor GmbH an sich selbst und an alle seine Partner bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt stellt.

ekontor verpflichtet sich hiermit zur Einhaltung der folgenden Grundsätze:

  1. Einhaltung der Gesetze
    • Die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten.
  2. Verbot von Korruption und Bestechung
    • Keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen an Regierungsbeamte um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.
  3. Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
    • Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters.
    • Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren.
    • Niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen.
    • Eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung.
    • Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist.
    • Für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlichen festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten.
    • Die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte Arbeitszeit einzuhalten.
    • Soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
  4. Verbot von Kinderarbeit
    • Keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
  5. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
    • Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen.
    • Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen.
    • Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind.
    • Ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden.
  6. Umweltschutz
    • Den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten.
    • Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
    • Ein Umweltschutzmanagementsystem nach ISO 14001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden.
  7. Lieferkette
    • Die Einhaltung des Verhaltenskodex bei seinen Partnern bestmöglich zu fördern.
    • Die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Auswahl und beim Umgang mit den Partnern einzuhalten.

ekontor GmbH

Arbeitssicherheit

Bereits seit vielen Jahren ist der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter bei ekontor ein wichtiger Bestandteil der Firmenphilosophie.

Dieser umfasst im Einzelnen die folgenden Punkte:

  • Es gibt einen Arbeitsschutzmanagementbeauftragten.
  • Durch eine Sicherheitsfachkraft und den Sicherheitsbeauftragten gibt es einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in diesem Bereich.
  • Der Sicherheitsbeauftragte wird, wie schon in den vergangenen Jahren, durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen permanent auf den neuesten Stand gebracht.
  • Durch regelmäßig stattfindende Arbeitsschutzausschusssitzungen findet ein aktueller Abgleich statt.
  • Die Mitarbeiter werden zu festgelegten Terminen mehrmals im Jahr unterwiesen.
  • Die Arbeitsplätze und Einrichtungen von ekontor entsprechen den vorgegebenen Richtlinien und Verordnungen.

Konfliktmineralien

Wir Verpflichten unsere Lieferanten zur Einhaltung des Conflict-Free Smelter-Programmes in Zusammenhang mit dem Dodd-Frank Acts.

Meldepflicht gemäß REACH EG Verordnung 1907/2006

ekontor ist ein reines Handelsunternehmen und bezieht bzw. liefert ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Diese Produkte setzen bestimmungs-gemäß keine Stoffe frei.

Unsere Lieferanten wurden von uns auf die Einhaltung aktuell gültiger Gesetze zu gefährlichen Inhaltsstoffen hingewiesen. Wir gehen daher davon aus, dass auch bei unseren Lieferanten die gesetzlichen Beschränkungen beim Einsatz gefährlicher Stoffe bekannt sind und eingehalten werden. Da wir nach Erscheinen der Kandidatenliste keine Rückmeldung unserer Lieferanten erhalten haben, dass ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist, können wir die Aussage treffen, dass unsere Produkte keine der genannten Stoffe enthalten.

Sobald uns ein Lieferant meldet, dass einer oder mehrere der genannten Stoffe in seinem Produkt enthalten sind, werden wir dieses natürlich schnellstmöglich an unsere entsprechenden Kunden weiterleiten.

RoHS - nach Richtlinie 2011/65/EU (Ersatz für 2002/95/EG)

Alle auf unseren Lieferpapieren als RoHS-konform gekennzeichneten Artikel sind gemäß den Herstellerinformationen auch nach dem 01.01.2013 RoHS-konform.

Grundlage für diese Bestätigung sind die entsprechenden Informationen unserer Lieferanten bzw. Hersteller, für die wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Bei Teilen, für welche wir keine entsprechende Bestätigung des Herstellers haben, können wir auch keine RoHS-Bestätigung abgeben.

Grundsätzlich können wir eine RoHS-Bestätigung auch nur für schon gelieferte oder aktuelle Artikel abgeben. Für zukünftige Artikel muss die Konformität im Vorfeld für jeden Artikel einzeln abgeklärt werden. Weiterhin kann aus der RoHS-Bestätigung NICHT abgeleitet werden, dass die Teile auch im bleifreien Lötprozess verarbeitet werden können. Dies kann nur von Fall zu Fall geklärt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die entsprechenden beim Kunden verwendeten Lötparameter bekannt sind.

AGB´S

Allgemeine Verkaufsbedingungen (ZVEI)

Für alle von der ekontor GmbH bezogenen Waren und Dienstleistungen gelten ausschließlich die vom ZVEI e.V. publizierten Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie „Grüne Lieferbedingungen“ und „Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt“.

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